Der demographische Wandel in Deutschland schreitet fort, die Menschen werden älter und die Geburtenrate ist niedrig – das gesetzliche Rentensystem wird dementsprechend weiter belastet. Die gesetzliche Altersvorsorge ist zwar in Zukunft sicher, aber meist nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten. Deshalb wird eine zusätzliche, private Altersvorsorge immer wichtiger.
Nehmen Sie Ihre Zukunft also selbst in die Hand! Lassen Sie sich von uns beraten. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Situation und die bisher getroffenen Maßnahmen bezüglich der Altersvorsorge und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, die Ihren Vorstellungen und Erwartungen entsprechen. Natürlich beantworten wir auch jegliche Fragen auf diesem Gebiet.
Diese Form der Altersvorsorge ist eine privat finanzierte Rente, die jedoch auch durch staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile gefördert wird. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und der Umfang der Förderung ist in den §§ 10a, 79 ff im Einkommenssteuergesetz geregelt.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge entstanden. Die Rürup-Rente unterscheidet sich von der klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente vor allem dadurch, dass es bei ihr kein Kapitalrecht gibt und das angesparte Kapital dementsprechend nicht in Form einer Ablaufsumme, sondern nur ratenweise ausgezahlt werden kann. Zudem ist die Basisrente im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt.
Eine private Rentenversicherung ist vor allem wegen ihrer flexiblen Ausgestaltung während des Vertragsbeginns, der Laufzeit und der Vertragsbeendigung eine beliebte Altersvorsorge. Beispielsweise kann der Beitrag jederzeit angepasst werden und es besteht die Möglichkeit, zusätzlich jederzeit größere Beträge auf einen Schlag einzuzahlen. Die Vertragslaufzeit kann bei Abschluss beliebig an die Bedürfnisse der Kunden angepasst werden und auch später kann die Laufzeit noch verändert werden. Im Gegensatz zu anderen Alternativen zu der gesetzlichen Rentenversicherung, wie beispielsweise der Riester-Rente und der Basisrente, kann das angesparte Kapital an andere Personen weitergegeben und vererbt werden.
Ebenso kann die Entscheidung über die Auszahlung, ob monatlich oder auf einen Schlag, während der gesamten Laufzeit gefällt werden. Die während der Ansparzeit resultierenden Zinsen und Dividenden sind zunächst steuerfrei – erst am Ende des Vertrages unterliegt der Ertragsanteil der Rente der persönlichen Einkommensteuer. Falls anstelle der Rentenzahlung die Kapitalauszahlung gewählt wird, wird nur die Hälfte des gesamten Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Vertrag muss hier allerdings mindestens 12 Jahre bestehen und die begünstigte Person muss ein Alter von mindestens 62 Jahren erreicht haben.
Eine abgeschlossene Lebensversicherung stellt die Existenz von Familienangehörigen im Falle des eintretenden Todes der Hauptverdienerin oder des Hauptverdieners sicher, indem eine bestimmte Summe an die im Vertrag eingetragenen Personen ausgezahlt wird.
Es gibt auch die Form der gemischten Lebensversicherung, die sich auch für die Altersvorsorge eignet. Hierbei wird die Leistung sowohl beim Tod der Person fällig, als auch bei Erleben des Vertragsendes. Es wird also auf jeden Fall eine Summe ausgezahlt. Wenn der Versicherte sehr früh stirbt, kommt es jedoch zu einer viel höheren Auszahlung als im Todesfall im hohen Alter.
Eine weitere Möglichkeit für Arbeitnehmer ist, sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusatzrente über den Arbeitgeber aufzubauen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Hierbei kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes und auch des Urlaubs- und Weihnachtsgelds in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall dazu verpflichtet, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es gibt verschiedene Durchführungswege, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden können. Darunter zählen beispielsweise die Direktversicherung, die Unterstützungskasse oder auch Pensionskassen, -fonds und -zusagen. Die Entscheidung für eine dieser Möglichkeiten hängt von der persönlichen Situation und den Vorstellungen und Zielen des Arbeitnehmers und den Angeboten des Arbeitgebers ab.
Sie möchten Geld sparen für eine größere Anschaffung oder für Ihre Altersvorsorge? Wir helfen Ihnen dabei, einen geeigneten Sparplan zu konzipieren. Mit einem Sparplan leisten Sie regelmäßig Einzahlungen, die Sie selbst jedoch nach Betragshöhe und Zeit der Auszahlung festlegen können.
Viele Deutsche nutzen Immobilien als Altersvorsorge: entweder als Eigenheim oder in Form von vermieteten Wohnobjekten. Wenn Sie Ihre selbst bewohnte Immobilie als Altersvorsorge nutzen, sparen Sie bis zu Ihrem Tod Mietkosten, welche sich im Laufe der Zeit sogar erhöhen können. Zudem bedeuten Immobilien dauerhaften und weitervererbbaren Familienbesitz. Wenn Sie Mieteinnahmen für Ihre Altersvorsorge einplanen, müssen Sie vorsichtig sein. Es können immer Verluste durch Mietausfälle entstehen, aber anfallende Kosten für die Immobilienverwaltung, für Versicherungen und Ähnliches müssen trotzdem beglichen werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Altersvorsorge mit Immobilien.
Wenn in einem Familienunternehmen plötzliche Wechsel in der Unternehmensführung nötig sind, etwa auf Grund von Erkrankung, Unfall oder auch Tod, ist es wichtig, dass die Nachfolgeregelung ohne Schaden für das Unternehmen und auch das Familienvermögen ermöglicht wird.
Mit einer Erbfallfinanzierung sorgen Sie dafür, dass ungewisse Fremdkapitalaufnahmen und Notverkäufe vermieden werden, der steuerliche Bewertungsvorteil bestehenbleibt und eine mögliche Steuerverschonung bei der Unternehmensübergabe nicht gefährdet wird. Letztlich sichern Sie den Fortbestand des Familienvermögens in der bestehenden Form. Gerne beraten wir Sie bezüglich einer Erbfallfinanzierung.