Altersvorsorge


Der demographische Wandel in Deutsch­land schreitet fort, die Men­schen werden älter und die Gebur­ten­rate ist niedrig – das gesetz­liche Ren­ten­­system wird dem­ent­sprechend weiter belastet. Die gesetz­liche Alters­­vor­sorge ist zwar in Zukunft sicher, aber meist nicht aus­rei­chend, um den ge­wohn­ten Lebens­stan­dard auch im Alter auf­recht­zu­er­halten. Des­halb wird eine zu­sätz­liche, private Alters­vor­sorge immer wichtiger.

Nehmen Sie Ihre Zukunft also selbst in die Hand! Lassen Sie sich von uns be­raten. Wir ana­ly­sieren Ihre wirt­schaft­liche Si­tuation und die bisher getroffenen Maß­nahmen bezüglich der Alters­vor­sorge und zeigen Ihnen ver­schie­de­ne Mög­­lich­­kei­ten auf, die Ihren Vor­stel­lungen und Er­war­tun­gen ent­­spre­chen. Natürlich be­ant­wor­ten wir auch jegliche Fragen auf diesem Gebiet.


Folgende Möglichkeiten gibt es in der privaten Alters­vorsorge:

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sparplan
  • Immobilien
  • Betriebliche Altersversorgung (BAV)
  • Erbfallfinanzierung
Zusammenhalt


 

Riester-Rente

Diese Form der Altersvorsorge ist eine privat finanzierte Ren­te, die jedoch auch durch staatliche Zulagen und mögliche Steuer­vor­teile gefördert wird. Die För­derung ist durch das Alters­ver­mögens­gesetz (AVmG) ein­geführt worden und der Um­fang der För­derung ist in den §§ 10a, 79 ff im Ein­kom­mens­steuer­gesetz geregelt.

ziel


Folgende Personen sind förder­berechtigt und erhalten eine staatliche Förderung des Riester-Vertrages:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Soldaten
  • Richter
  • rentenversicherungspflichtige Selbst­ständige
  • Mitglieder der Künstler­sozial­kasse
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Ver­sicherungs­frei­heit
  • Kindererziehende während einer drei­jährigen Kin­der­er­ziehungs­­zeit
  • Ehepartner von förder­be­rech­tigten Personen


Rürup-Rente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente ge­nannt, ist 2005 als steu­er­lich be­güns­tigte Form der privaten Alters­vor­sorge ent­stan­den. Die Rürup-Rente unterscheidet sich von der klas­sischen privaten Renten­ver­sicherung und der Riester-Rente vor allem da­durch, dass es bei ihr kein Kapital­recht gibt und das an­ge­sparte Kapital dem­ent­sprechend nicht in Form einer Ab­lauf­summe, son­dern nur ratenweise aus­gezahlt werden kann. Zu­dem ist die Basisrente im Gegen­satz zur gesetz­lichen Rente nicht um­lage­finan­ziert, sondern ver­sicherungs­wirt­schaft­lich kapitalgedeckt.

Für folgende Personen ist die Rürup-Rente eine gute alternative Alters­vorsorge:

  • Personen mit einem höheren steuer­pflich­tigen Ein­kom­men während der An­spar­phase
  • Personen, die keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können
  • Freiberufler & Selbstständige


Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist vor allem wegen ihrer flexiblen Ausgestaltung während des Vertragsbeginns, der Laufzeit und der Vertragsbeendigung eine beliebte Al­ters­vor­sorge. Beispielsweise kann der Beitrag jederzeit angepasst werden und es besteht die Möglich­keit, zusätzlich jederzeit größere Beträge auf einen Schlag ein­zu­zahlen. Die Ver­trags­lauf­zeit kann bei Abschluss beliebig an die Bedürf­nisse der Kunden angepasst werden und auch später kann die Laufzeit noch verändert werden. Im Gegen­satz zu anderen Alter­na­ti­ven zu der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung, wie bei­spiels­weise der Riester-Rente und der Basis­rente, kann das an­ge­sparte Kapital an andere Personen weiter­ge­geben und ver­erbt werden.

Ebenso kann die Entscheidung über die Auszahlung, ob mo­nat­lich oder auf einen Schlag, während der gesamten Laufzeit gefällt werden. Die während der Ansparzeit resultierenden Zin­sen und Divi­den­den sind zunächst steuerfrei – erst am Ende des Vertrages unterliegt der Ertrags­anteil der Rente der persön­lichen Ein­kommen­steuer. Falls anstelle der Ren­ten­zahlung die Ka­pi­tal­aus­zah­lung gewählt wird, wird nur die Hälfte des gesamten Er­trages mit dem per­sön­lichen Steuer­satz ver­steuert. Der Vertrag muss hier aller­dings mindes­tens 12 Jahre bestehen und die begünstigte Person muss ein Alter von mindes­tens 62 Jahren erreicht haben.


Lebensversicherung

Eine abgeschlossene Lebens­versicherung stellt die Existenz von Fa­mi­lien­an­ge­hö­rigen im Falle des ein­tre­ten­den Todes der Haupt­ver­die­nerin oder des Haupt­ver­die­ners sicher, indem eine bestimmte Summe an die im Ver­trag ein­ge­tra­ge­nen Personen aus­gezahlt wird.

Es gibt auch die Form der gemischten Lebensversicherung, die sich auch für die Altersvorsorge eignet. Hierbei wird die Leistung sowohl beim Tod der Person fällig, als auch bei Er­leben des Vertragsendes. Es wird also auf jeden Fall eine Summe aus­gezahlt. Wenn der Versicherte sehr früh stirbt, kommt es jedoch zu einer viel höheren Aus­zah­lung als im Todesfall im hohen Alter.

 


Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Eine weitere Möglichkeit für Arbeitnehmer ist, sich neben der gesetzlichen Ren­ten­­ver­sicherung eine Zusatz­rente über den Arbeit­geber auf­zu­bauen. Jeder Arbeit­­neh­­mer hat einen An­spruch auf eine be­trieb­liche Alters­ver­sorgung. Hierbei kann der Arbeitneh­mer einen Teil seines Gehaltes und auch des Urlaubs- und Weih­nachts­gelds in eine be­trieb­liche Alters­vor­sorge um­wan­deln. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall dazu ver­pflich­tet, die er­for­derlichen Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen. Es gibt ver­schie­de­ne Durch­­füh­­rungs­­wege, die vom Arbeitgeber vor­ge­ge­ben werden können. Darunter zählen bei­spiels­weise die Direkt­ver­sicherung, die Unter­­stützungs­kasse oder auch Pen­sions­­­kassen, -fonds und -zusagen. Die Ent­scheidung für eine dieser Mög­lich­keiten hängt von der persönlichen Situation und den Vorstel­lungen und Zielen des Arbeitnehmers und den Angeboten des Arbeitgebers ab.

Beratung

 


Sparplan

Sie möchten Geld sparen für eine größere Anschaffung oder für Ihre Altersvorsorge? Wir helfen Ihnen dabei, einen ge­eig­neten Sparplan zu konzipieren. Mit einem Spar­plan leisten Sie regelmäßig Ein­zah­lungen, die Sie selbst jedoch nach Be­trags­höhe und Zeit der Auszahlung fest­legen können.

Es gibt verschiedene Sparplan-Varianten:

  • Sparplan: Altersvorsorge
  • Sparplan: Gesundheitsvorsorge
  • Sparplan: Sachwerte
  • Sparplan: Antizyklik

 

Immobilie

Immobilien

Viele Deutsche nutzen Immobilien als Altersvorsorge: ent­we­der als Eigenheim oder in Form von vermieteten Wohn­ob­jekten. Wenn Sie Ihre selbst bewohnte Immobilie als Alters­vor­sorge nutzen, sparen Sie bis zu Ihrem Tod Mietkosten, welche sich im Laufe der Zeit sogar erhöhen können. Zudem bedeuten Immobilien dauerhaften und weitervererbbaren Familienbesitz. Wenn Sie Miet­ein­nah­men für Ihre Alters­vor­sorge einplanen, müssen Sie vorsichtig sein. Es können immer Verluste durch Miet­aus­fälle entstehen, aber an­fallende Kos­ten für die Im­mo­bilien­ver­waltung, für Ver­sicherun­gen und Ähn­liches müssen trotzdem beglichen werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Alters­vorsorge mit Immobilien.

 


Erbfallfinanzierung

Wenn in einem Familien­unter­neh­men plötz­liche Wechsel in der Unter­neh­mens­füh­rung nötig sind, etwa auf Grund von Er­kran­kung, Un­fall oder auch Tod, ist es wichtig, dass die Nach­­fol­ge­regelung ohne Scha­den für das Unter­­neh­men und auch das Familien­ver­mö­gen ermöglicht wird.

Mit einer Erbfallfinanzierung sorgen Sie dafür, dass un­ge­wisse Fremd­ka­pi­tal­auf­nah­men und Not­ver­käufe ver­mieden wer­den, der steuer­liche Bewertungs­vorteil bestehen­bleibt und eine mögliche Steuer­ver­scho­nung bei der Unter­­neh­mens­über­gabe nicht gefähr­det wird. Letztlich sichern Sie den Fort­be­stand des Familien­ver­mögens in der bestehenden Form. Gerne beraten wir Sie bezüglich einer Erbfall­finanzierung.